Embargo- und Handelskontrollbestimmungen |
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Nationale und internationale Gesetze beschränken oder verbieten den Import, Export oder inländischen Handel von Waren, Technologien oder Dienstleistungen, den Umgang mit bestimmten Produkten sowie den Kapital- und Zahlungsverkehr (Embargo). Die Beschränkungen und Verbote können aus der Beschaffenheit der Ware, dem Herkunfts- bzw. Verwendungsland oder aus der Person des Geschäftspartners herrühren.
Von besonderer Bedeutung für unser Unternehmen sind die Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes, der EU-Verordnungen zum Umgang mit Dual-Use-Produkten und zur Terrorismusbekämpfung, das Chemiewaffenübereinkommen sowie die Regelungen zum Verkehr und Umgang mit Betäubungsmitteln, psychotropen Substanzen oder Suchtstoffen und deren Grundstoffen und Vorprodukten. Jeder Mitarbeiter hat die Kontrollbestimmungen zu beachten, wenn Güter gekauft, hergestellt oder in Verkehr gebracht werden oder wenn Technologien transferiert oder entgegengenommen werden. Erforderliche behördliche Genehmigungen sowie gesetzlich geregelte oder von der Trumpf Medizin Gruppe freiwillig geforderte Endverbleibserklärungen sind vor der Abgabe oder dem Export einzuholen. Bestimmte Produkte sind unter Verschluss zu halten.
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